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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Blanco Hausbetreuung e.U, Stand 3/2022 

 

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: „AGB“) gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen der Blanco Hausbetreuung e.U (kurz: „Blanco Hausbetreuung“) und dem Kunden. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird. Dies gilt auch für allfällige Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB seitens des Kunden. Kunden können sowohl Unternehmer als auch Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sein.

 

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsschluss erfolgt nach den allgemeinen Regeln des Zivilrechts per E-Mail oder in Form von schriftlichen Vertragsurkunden. Soweit im Einzelfall nichts anderes erklärt wird, ist Blanco Hausbetreuung an eigene Angebote 14 Kalendertage lang gebunden.

3. Vertragslaufzeit

Soweit nicht die einmalige Leistungserbringung oder eine bestimmte Vertragslaufzeit vereinbart wird, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge können sowohl von Blanco Hausbetreuung als auch vom Kunden unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum letzten Tag eines jeden Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, soweit im Einzelfall oder in den Besonderen Bestimmungen für einzelne Dienstleistungen (Punkt II. dieser AGB) keine abweichenden Kündigungsfristen vorgesehen sind.

4. Entgelt und Zahlungsmodalitäten

Bei den von Blanco Hausbetreuung veranschlagten Entgelten handelt es sich grundsätzlich um Tagespreise. Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist das Entgelt innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungslegung an Blanco Hausbetreuung zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Das vereinbarte Entgelt ist entsprechend den Feststellungen (Prozentsatz der Erhöhung und Wirksamkeit) der Unabhängigen Schiedskomission beim BMDW für Leistungen der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger wertgesichert. Diese Feststellungen werden von der WKO veröffentlicht. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung des Entgelts verbundenen Kosten und Aufwendungen, wie etwa Inkassospesen oder sonstige für die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu tragen. Blanco Hausbetreuung ist berechtigt, für Mahnschreiben an den Kunden einen Pauschalbetrag von € 15,– pro Mahnschreiben zu fordern. Ist der Kunde Unternehmer, hat er nur dann ein Recht auf Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig feststehen oder von Blanco Hausbetreuung anerkannt wurden. Der Unternehmer ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.

5. Vertragserfüllung

Blanco Hausbetreuung ist berechtigt, zur Erfüllung der von Blanco Hausbetreuung vertraglich geschuldeten Leistungen Subunternehmer zu beauftragen und einzusetzen. Leistungen, die den Gewerbeumfang von Blanco Hausbetreuung überschreiten, wickelt Blanco Hausbetreuung mit konzessionierten Partnerunternehmen ab.

6. Pflichten des Kunden

Am Arbeitsort muss, je nach Bedarf der zu erbringenden Dienstleistungen, eine Entnahmemöglichkeit für Wasser und Strom zur Verfügung gestellt werden. Die im Rahmen der Vertragserfüllung anlaufenden Kosten für Wasserund Stromverbrauch trägt der Kunde. Sofern der Kunde Unternehmer ist, verpflichtet er sich, das von Blanco Hausbetreuung zur Vertragserfüllung eingesetzte Personal während der Vertragslaufzeit und innerhalb von sechs Monaten nach

Vertragsende nicht abzuwerben. Im Fall des Verstoßes ist ein Betrag von € 5.000,– pro abgeworbener Person als Vertragsstrafe an Blanco Hausbetreuung zu bezahlen.

7. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er die von Blanco Hausbetreuung erbrachten Leistungen nach Ablieferung bzw. Beendigung auf Mängelfreiheit zu überprüfen. Bei Vorliegen von Mängeln hat er diese binnen angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb einer Woche, schriftlich zu rügen. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Bei Unterlassung bzw. nicht fristgerechter Anzeige des Mangels verliert der Kunde seine Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst, sowie aus der Geltendmachung seines Irrtums über die Mangelfreiheit der Leistung. Bei den Abbildungen von Dienstleistungen auf der Internetpräsenz von Blanco Hausbetreuung handelt es sich lediglich um beispielhafte Darstellungen, welche naturgemäß von den tatsächlich erbrachten Leistungen abweichen können. Diese Abbildungen werden nicht Vertragsbestandteil. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, werden die Dienstleistungen von Blanco Hausbetreuung mit entsprechender Sorgfalt erbracht, ohne dass ein bestimmter Erfolg geschuldet ist.

 

8. Haftung

Blanco Hausbetreuung haftet für die ordnungsgemäße Leistungserbringung im vereinbarten Umfang nach den gesetzlichen Bestimmungen, mit folgender Maßgabe: Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Ist der Kunde Unternehmer, ist auch der Ersatz von Folgeschäden, insbesondere Schäden infolge des Verlustes von übergebenen Schlüsseln, die Teil eines Schließsystems sind, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden und andere Vermögensschäden ausgeschlossen. Bei Erbringung von Dienstleistungen des Winterdienstes haftet Blanco Hausbetreuung außerdem nicht für Ereignisse, die sich auf bereits vereinbarungsgemäß geräumten aber nachträglich, etwa durch Dritte (z.B. einparkende KFZ, Straßenräumgeräte, spielende Kinder udgl.) verunreinigten, schnee- oder eisbedeckten Flächen ereignen. Blanco Hausbetreuung schuldet daher nicht die Überwachung der Flächen nach erfolgter Leistungserbringung. Blanco Hausbetreuung trifft weiters keine Haftung für Beschädigungen an Bodenflächen jeglicher Art, die allenfalls durch den Einsatz von üblichen Räumgeräten entstehen.

 

9. Kennzeichnung der zu betreuenden Liegenschaften

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass Blanco Hausbetreuung die im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu betreuenden Liegenschaften durch Anbringung von Firmenschildern an Hauswänden, Einfriedungen udgl. kennzeichnet.

 

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sonstiges

Für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt innerhalb der EU genießen darüber hinaus den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts Ihres Aufenthaltsstaates. Für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das sachlich in Betracht kommende Gericht in 1090 Wien zuständig. Dies gilt nicht für Kunden, die Verbraucher sind. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein sollten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht

II. BESONDERE BESTIMMUNGEN für einzelne Dienstleistungen 1. Besondere Bestimmungen für die Hausbetreuung / Hausreinigung Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen im Rahmen der Hausbetreuung / Hausreinigung richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung zwischen Blanco Hausbetreuung und dem Kunden. Soweit zum Leistungsumfang keine Vereinbarung getroffen wurde, umfasst dieser die Reinigung von Böden, Stiegenhäusern und Fensterbänken (innen) in den allgemein zugänglichen Teilen des Hauses. Soweit nicht anderes vereinbart wurde, werden die Dienstleistungen an Werktagen zwischen 6:00 Uhr und 18:00 Uhr erbracht. Fällt der für die Leistungserbringung vorgesehene Tag auf einen Feiertag, wird die Dienstleistung an einem anderen Werktag in der jeweiligen Woche durchgeführt, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Für die Leistungserbringung an Wochenenden, Feiertagen oder bei Nacht (von 20:00 Uhr bis 5:00 Uhr) erhöht sich das Entgelt um 100 Prozent. Die Hausreinigung umfasst nur die Reinigung üblicher Verschmutzungen. Darunter fällt insbesondere nicht die manuelle oder maschinelle Entfernung von haftenden Verschmutzungen oder Pflegefilmen (Sonderreinigung), ekelerregenden oder gesundheitsgefährdenden, wie etwa giftigen Verunreinigungen oder Verschmutzungen nach Durchführung von Bauarbeiten oder Verschmutzungen, die mit Speziallösungsmittel behandelt werden müssen. Blanco Hausbetreuung ist demnach im Rahmen der Hausbetreuung / Hausreinigung nicht zur Reinigung von nicht üblichen Verschmutzungen verpflichtet. Sollte Blanco Hausbetreuung dennoch die Reinigung dieser Verschmutzungen übernehmen, gebührt dafür ein angemessenes Entgelt. 2. Besondere Bedingungen für Bürobetreuung / Büroreinigung, Unterhaltsreinigung Die Bürobetreuung / Büroreinigung, Unterhaltsreinigung betrifft Räumlichkeiten, die nicht allgemein zugänglich sind. Der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen im Rahmen der Bürobetreuung / Büroreinigung, Unterhaltsreinigung richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung zwischen Blanco Hausbetreuung und dem Kunden. Soweit zum Leistungsumfang keine Vereinbarung getroffen wurde, umfasst dieser für die Bürobetreuung / Büroreinigung die Reinigung von Böden und Arbeitsplätzen innerhalb des vereinbarten Büros und für die Unterhaltsreinigung die Reinigung von Böden innerhalb der vereinbarten Räumlichkeiten. Die Dienstleistungen werden an den mit dem Kunden vereinbarten Tagen und zu den vereinbarten Zeiten erbracht. Das Entgelt für die Bürobetreuung / Büroreinigung ist pauschaliert. Dienstleistungsausfälle durch Feiertage sind in der Pauschale miteinberechnet und werden bei der Abrechnung nicht in Abzug gebracht. Bei einmal wöchentlicher oder seltenerer vereinbarter Dienstleistungserbringung wird dem Kunden ein Ersatztermin angeboten. Urlaubs- und Betriebssperren, die über einen längeren Zeitraum, als zwei zusammenhängende Werktage hinausgehen, werden bei der Abrechnung in Abzug gebracht, sofern diese Blanco Hausbetreuung zumindest vier Wochen davor bekannt gegeben wurden und diese bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt waren. Der Kunde stellt dem Personal einen geeigneten, geräumigen, versperrbaren Raum zum Umkleiden sowie zur Unterbringung von Materialien, Geräten und Maschinen zur Verfügung. Die Büroreinigung und die Unterhaltsreinigung umfassen nur die Reinigung üblicher Verschmutzungen. Darunter fällt insbesondere nicht die manuelle oder maschinelle Entfernung von haftenden Verschmutzungen oder Pflegefilmen (Sonderreinigung), ekelerregenden oder gesundheitsgefährdenden, wie etwa giftigen Verunreinigungen oder Verschmutzungen nach Durchführung von Bauarbeiten oder Verschmutzungen, die mit Speziallösungsmittel behandelt werden müssen. Blanco Hausbetreuung ist demnach im Rahmen der Bürobetreuung / Büroreinigung und Unterhaltsreinigung nicht zur Reinigung von nicht üblichen Verschmutzungen verpflichtet. Sollte Blanco Hausbetreuung dennoch die Reinigung dieser Verschmutzungen übernehmen, gebührt dafür ein angemessenes Entgelt.